Teilnahmebedingungen
für Seminare und Veranstaltungen
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1. Gültigkeit, Begriffsdefinitionen
Die Teilnahmebedingungen der Sanitätshaus blu GmbH (im folgenden „Veranstalter“ genannt) sind für alle vom Veranstalter ausgeschriebenen Seminare und Veranstaltungen gültig. Sie gelten gleicherweise für Unternehmer, es sei denn, in nachfolgenden Teilnahmebedingungen ist etwas Abweichendes geregelt.
2. Anmeldung und Vertragsschluss
2.1. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die Anmeldung und den Zugang der Anmeldebestätigung des Veranstalters beim Teilnehmer zustande. Die Anmeldebestätigung erfolgt an die angegebene Teilnehmer-Emailadresse. Die Darstellung der Veranstaltung auf der Website des Veranstalters oder in sonstiger Weise stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.
2.2. Die Anmeldung kann durch Online-Anmeldung erfolgen. Die Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Eine abweichende Bestätigung von Anmeldungen bleibt dem Veranstalter möglich.
2.3. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Jetzt anmelden“ eine verbindliche Anmeldung zur dargestellten Veranstaltung erklärt.
2.4. Mit der Anmeldung zur Veranstaltung wird die Geltung dieser Teilnahmebedingungen akzeptiert.
2.5. Kann eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden (z. B. durch Ausschöpfung der Teilnehmerobergrenze), so wird dies dem Teilnehmer schnellstmöglich mitgeteilt. Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung.
3. Kosten
Die Teilnahme an der Veranstaltung des Veranstalters ist kostenfrei.
4. Absage durch den Teilnehmer
4.1. Der Teilnehmer kann bis zum Beginn der Veranstaltung seine Anmeldung absagen.
4.2. Die Absage hat per E-Mail an die unter Ziffer 1 der Teilnahmebedingungen genannten Kontaktdaten zu erfolgen.
5. Absage und Änderung von Veranstaltungen durch den Veranstalter
5.1. Die Veranstaltung kann vom Veranstalter aus wichtigem Grund abgesagt werden, insbesondere wegen kurzfristiger Nichtverfügbarkeit eines Referenten ohne Ersatzmöglichkeit oder aufgrund höherer Gewalt. Der Teilnehmer wird unverzüglich informiert. Weitergehende Ansprüche sind vorbehaltlich Ziffer 9 dieser Teilnahmebedingungen ausgeschlossen, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.
5.2. Der Veranstalter ist zum Wechsel von Referenten oder zu Verschiebungen im Ablaufplan aus wichtigem Grund, z. B. wegen Erkrankung des Referenten, berechtigt.
6. Ausschluss von Teilnehmern
Der Veranstalter kann den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Veranstaltung ausschließen, z. B. wenn der Teilnehmer die Veranstaltung nachhaltig stört und die Störung auch nach Androhung des Ausschlusses von der Veranstaltung nicht unterlässt.
7. Haftung
Eine Haftung des Veranstalters für Schäden des Teilnehmers aus jeglichem Rechtsgrund - einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Schlechterfüllung und außervertraglicher (deliktischer) Haftung - ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde durch den Veranstalter grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrages notwendig ist und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertraut und regelmäßig vertrauen darf. Im Fall der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Urheberrecht
8.1. Vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Print- und Onlinematerialien (insbesondere Fotos, Filme und Videos) sind urheberrechtlich geschützt. Das Erstellen, Kopieren oder die Weitergabe dieser Print- und Onlinematerialien an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
8.2. Die Erstellung, das Kopieren oder die Weitergabe gewerblicher Ton- und Bildaufnahmen der Veranstaltung an Dritte ist nur nach vorheriger Zustimmung des Veranstalters zulässig.
8.3. Sofern bei der Veranstaltung Video-, Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, können diese auch Teilnehmer enthalten. Die Teilnehmer werden hierauf bei der Veranstaltung gesondert hingewiesen. Die Teilnehmer sind einverstanden, dass die Aufnahmen durch den Veranstalter vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden können, sofern die Nutzung nicht die persönlichen Interessen des Teilnehmers in unzumutbarer Weise beeinträchtigt, wobei die Interessen des Veranstalters angemessen zu berücksichtigen sind. Das Einverständnis gilt örtlich und zeitlich unbeschränkt, der Teilnehmer kann dieses Einverständnis nur widerrufen, wenn das Festhalten an dem Einverständnis aufgrund geänderter, unvorhersehbarer Umstände unter Abwägung der Interessen des Teilnehmers und der Interessen des Veranstalters unzumutbar ist.
9. Datenschutz
Im Rahmen der Teilnahme an Veranstaltung müssen einige über die allgemeinen Datenschutzinformationen der Sanitätshaus blu GmbH hinausgehende Daten erhoben und entsprechende Verarbeitungs-Einwilligungen erteilt werden. Diese etwaigen Pflichtangaben sind auf der Teilnehmeranmeldung als solche gekennzeichnet (z.B. mittels *). Zudem können oftmals freiwillig weitere Angaben getätigt werden.
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Ihre Anfrage hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Erfüllung des Teilnahmevertrages und den vorvertraglichen Maßnahmen erforderlich.
Der/die Teilnehmer/in erklären sich damit einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Name, Vorname und ggf. Firma an die Referenten der Veranstaltung weitergegeben werden darf. Im Rahmen der Vorbereitung der Veranstaltung, darf der Veranstalter eine vollständige Liste der Teilnehmer und der erhobenen Pflichtangaben an die mit der Organisation und Planung betrauten Mitarbeiter des Veranstalters, oder deren Tochterunternehmen weitergeben. Dies geschieht im rechtlichen Rahmen der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
10. Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
11. Salvatorische Klausel
11.1. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.
11.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche aus und/ oder in Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und dem Teilnehmer erwachsenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, der Geschäftssitz der Sanitätshaus blu GmbH.
[ Stand: 02/2023 ]