
Erweiterte Hygiene- & Schutzmaßnahmen in unseren Filialen

PATIENTENINFORMATION:
Hygiene- & Schutzmaßnahmen in unseren Filialen
Sehr geehrte Kunden,
wir nehmen die Entwicklungen rund um die "Corona" Pandemie sehr ernst und die Sicherheit unserer Patienten und Mitarbeiter, bei gleichzeitig weiterhin qualitativ hochwertiger und fachgerechter Versorgung stellt dabei unser größtes bestreben dar. Daher möchten wir Sie vor Ihrem Besuch über die gestiegenen Anforderungen und die daraus resultierenden Maßnahmen informieren. Die derzeit gültige Verordnung der Landesregierung Baden Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erlaubt es uns als Sanitätshaus unter Einhaltung erweiterter Hygienemaßnahmen den Betrieb weiterhin für Sie aufrecht zu erhalten. Diesem Auftrag möchten wir auch so gut wie möglich nachkommen.
Bitte zeigen Sie Verständnis für die notwendigen Maßnahmen, die wir zu Ihrem persönlichen Schutz und dem Schutz unserer Mitarbeiter ergreifen:
- Der Eintritt in die Filialen ist generell nur mit einer med. Atemschutzmaske erlaubt.
- Der Eintritt in den Verkaufs- & Wartebereich ist in der Maximalanzahl der Patienten limitiert in Abhängigkeit zur Filialgröße (vor Ort erhalten Sie weitere Informationen).
- Weitere Patienten bitten wir zu warten bis ein Patient die Filiale verlässt, oder ggf. auf Hinweise unserer Mitarbeiter zu warten.
- Halten Sie min. 1,5 m Abstand zueinander, auch im Wartebereich sowie am Verkaufstresen.
- Bitte desinfizieren Sie sich die Hände bei Ein- und Austritt über die zur Verfügung stehenden Wandspender.
- Achten Sie auf die derzeit geltenden Husten- & Niesregeln.
- Sollten Sie Fieber, Husten oder im speziellen Symptome einer Atemwegserkrankung haben bitten wir vor dem Besuch unserer Filiale um Rücksprache mit Ihrem Hausarzt.
Unsere Mitarbeiter desinfizieren sich selbst und die Kontaktflächen der Filiale sorgfältig nach einem strengen Hygieneplan. Dadurch kann es aber leider zu längeren Wartezeiten in der Versorgung kommen. Unsere Filialleiter und Meister, sowie allen unseren Mitarbeitern wurden umfassende Verhaltensregeln zur Vermeidung von Ansteckung - auch im innerbetrieblichen Umgang untereinander - auferlegt.
In der Ausarbeitung unserer Maßnahmen richten wir uns nach den Vorgaben der oben genannten Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg und für unsere Filiale in Speyer der Landesregierung Rheinland-Pfalz, welche wir im Rahmen unseres Qualitätsmanagements fortlaufend auf Änderungen überwachen. Darüber hinaus handeln wir nach den Empfehlungen unseres Bundesinnungsverbands BIV-OT, sowie nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und den zuletzt am 21.04.21 veröffentlichten SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Sanitätshaus blu Team
